Allgemeine Mietbedingungen für Fahrräder aller Art, E-Bikes, E-Lastenbikes und E-Roller, E Tretmobile, Tretmobile und Kettcars, sonstiges Zubehör (nachfolgend einheitlich "Zweirad" genannt)


  1. Vertragsschluss / Stornierung / Stornokosten
    (1) Der Mietvertrag über ein Zweirad bzw. mehrere Zweiräder sowie Ausstattungsgegenständen (Helm, Schloss, Korb, Radwegekarte etc.) (nachfolgend einheitlich "Ausstattung" genannt) zwischen einer tobisRad Filiale (im Folgenden Vermieter genannt) und dem Mieter kommt entweder mit der Unterschrift des Mieters oder mit der Betätigung der Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" im eigenen Buchungstool zustande.
    (2) Der Mieter kann den Mietvertrag bis zum und einschließlich zehnten Kalendertag vor Beginn der Mietzeit kostenfrei stornieren. Für den Fall einer Stornierung bis zum neunten Kalendertag vor Beginn der Mietzeit hat der Mieter 50 % des Mietpreises zu zahlen, soweit eine anderweitige Vermietung des Zweirades nicht möglich ist (dies ist nach Ermessen des Vermieters einzuschätzen, nicht nach Meinung des Kunden). Bei einer Stornierung ab 2 Kalendertage vor Mietbeginn hat der Mieter 100 % des Mietpreises zu zahlen.


  2. Fälligkeit der Mietzahlung / Belastung von Kreditkarten / Überlassungsanspruch
    (1) Die vereinbarte Miete ist mit Abschluss des Mietvertrages fällig soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte erfolgt eine Belastung mithin schon vor Beginn der Mietzeit. Lässt der Mieter den rechtmäßig eingezogenen Betrag zurück buchen, trägt er die dafür anfallenden Kosten.
    (2) Der Mieter erhält mit Abschluss des Mietvertrages Anspruch auf die Überlassung eines Zweirades der gewählten Kategorie. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Überlassung eines Zweirades mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe.


  3. Nutzung / Gebrauchsüberlassung
    (1) Der Mieter verpflichtet sich, das Zweirad und die Ausstattung schonend und sachgerecht zu behandeln sowie das Zweirad hinreichend gegen Diebstahl zu sichern, insbesondere das Zweirad zur Nachtzeit nicht an einer öffentlich zugänglichen Stelle abzustellen, sondern in einem geschlossen Raum mit einem Schloss abzuschließen. Die Zweiräder müssen immer an festen Gegenständen angeschlossen werden, auch beim kurzen Abstellen. Ferner verpflichtet sich der Mieter bei der Nutzung des Zweirades die gesetzlichen Vorgaben für den Straßenverkehr, insbesondere der Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
    (2) Der Mieter darf die gemieteten Zweiräder nicht an Dritte weiterreichen und trägt die volle Haftung. Der Mieter wird diejenigen Personen, denen er das Zweirad oder die Ausstattung zur Nutzung überlässt, zu Gunsten des Vermieters verpflichten, der Vorgabe des vorstehenden Absatz 1 zu entsprechen. Eine Untervermietung des Zweirades oder sonstige von vorstehendem Satz 1 abweichende Gebrauchsüberlassung an Dritte sowie eine Verbringung des Zweirades außerhalb des Einzugsgebietes des Vermieters ist ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters unzulässig.
    (3) Für die Nutzung bzw. das Fahren der E-Roller benötigt der Mieter/Fahrer die Führerscheinklasse M oder A2 (ab 16 Jahren), Klasse A, B (ab 18 Jahren, alte Klasse 1,1a,1b, 2, 3 und 4). Es besteht Helmpflicht sowie die Pflicht mit Abblendlicht zu fahren, auch tagsüber. Der Fahrer/Mieter muss bei der Fahrt seinen Personalausweis, Führerschein sowie den Mietvertrag mit sich führen. Der E-Roller ist über dem Vermieter haftpflichtversichert. Eine Kaskoversicherung besteht nicht.
    (4) Vor der Nutzung muss sich der Mieter mit der Nutzung des Zweirades vertraut machen. Der Mieter ist verpflichtet vor Fahrtantritt das Zweirad auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu überprüfen. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit offensichtlich beeinträchtigen könnte, hat der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und die Nutzung des Zweirades sofort zu beenden.
    (5) Die Vermietung der Zweiräder erfolgt ab einem Mindestalter von 18 Jahren. E-Bikes dürfen ausschließlich in Begleitung Erwachsener von Kindern ab 14 Jahren genutzt werden.
    (6) Bei Starker Versandung oder Mutwilliger Verunreinigung (hierzu zählt auch bei schlechtem, regnerischem Wetter Sandwege zu benutzen) Behalten wir uns vor eine Reinigungspauschale in höhe von 12,- € zu kassieren. 


  4. Mietzeit / Zahlungspflicht
    (1)Die Mietzeit bestimmt sich nach der Angabe auf der Reservierungsbestätigung/ Buchungstag erster und buchungstag letzter (Anmietung am selbigen Tag ab Öffnungszeit. Abgabefrist, letzter Miettag eine stunde vor Geschäftsschluss).
    Die Zahlungspflicht besteht für jeden angefangenen Kalendertag. Eine Rückerstattung des Mietpreises oder Teils davon ist ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug vorzeitig, d. h. vor dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgebracht oder nicht genutzt wird.


  5. Haftung des Mieters
    (1) Der Mieter haftet dem Vermieter auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden am Zweirad und der Ausstattung sowie dem leicht fahrlässig verursachten Verlust des Zweirades oder der Ausstattung. Im Falle eines Einbruchsdiebstahls in Verbindung mit Entwendung des Fahrzeugs hat der Mieter unverzüglich bei der Polizei Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu informieren. War das Verhalten des Mieters ursächlich für das Abhandenkommen des Zweirades, hat dieser dem Mieter den Zeitwert des Fahrzeugs zu ersetzten ohne den Einwand auf Inanspruchnahme des Täters zu erheben. Es bleibt diesem frei, den Täter sodann in Regress zu nehmen. In diesem Fall tritt der Vermieter seine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Mieter auf Verlangen ab. Die Verwaltungsgebühr bei Diebstahl beträgt beim Zweirad 200,00 €. Bei einem Diebstahl ist der Schlüssel des Fahrradschlosses und weiteren losen Gegenständen mitzubringen und zurückzugeben. Kann der Schlüssel, Akku, Display, Ladegerät, Helm etc. nicht vorgelegt werden, geht der Vermieter davon aus, dass das Fahrrad nicht abgeschlossen war, das Rad durch den Mieter Gestohlen wird/ wurde, so dass der Mieter für den Wiederbeschaffungswert aufkommt. Die Zweiräder sind nicht gegen Diebstahl versichert.


  6. Haftung des Vermieters
    (1) Der Vermieter haftet nur für Schäden aus einer vorsätzlichen Handlung. Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie wesentlichen Vertragspflichten haftet der Vermieter nur nach Beweispflicht, das der entstandene Schaden dem Vermieter nachgewiesen werden kann. Handlungen eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters sind diesem zuzurechnen. 


  7. Beschädigung / Unfall
    (1) Der Mieter verpflichtet sich, Schäden am Zweirad des Vermieters unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Im Falle einer Haftung des Mieters für den Schaden, trägt der Mieter die Reparaturkosten per sofort.
    (2) Ist die Beschädigung Folge eines Unfalls, ist der Mieter verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadensereignisses dienlich und förderlich sind und da zu bei einem offensichtlich nicht nur geringfügigen Schaden (unter 100,00 € geschätzte
    Reparaturkosten) die Polizei zu verständigen. Der Vermieter ist über alle Einzelheiten des Ereignisses wahrheitsgemäß zu unterrichten. Dabei sind alle zur Rechtsverfolgung
    wesentlichen Angaben zu machen, insbesondere die Unfallbeteiligten, etwaige Zeugen und die vollständige Adresse des Unfallverursachers zu benennen.


  8. Übergabe
    (1) Die Übergabe erfolgt an der bei der Buchung ausgewählten Mietstation zur vereinbarten Zeit des ersten Miettages. Eine Übergabe ist nur zu den regulären Öffnungszeiten der Mietstation möglich. Seite - 3 -
    (2) Die Übergabe erfolgt nur nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Miete oder gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises, des Originals des Personalausweises und Führerschein des Mieters beim e-Roller, der gleichzeitig immer erster Fahrer des Fahrzeugs ist. Alle zusätzlichen Fahrer müssen bei der Übergabe persönlich anwesend sein und ebenfalls Personalausweis und Führerschein im Original vorlegen.
    (3) Der Mieter hat das Fahrzeug bei der Übergabe zu kontrollieren, dem Vermieter etwaige Mängel anzuzeigen, anderenfalls erkennt er die Mängelfreiheit an. Dies gilt auch für Mängel oder Schäden am gebuchten Zubehör.


  9. Rückgabe
    Der Mieter hat das Zweirad am letzten Kalendertag der Mietzeit an den Vermieter zurückzugeben, je nachdem an welchem Ort die Rückgabe vereinbart worden ist. Erfolgt die Rückgabe verspätet, hat der Mieter dadurch etwa angefallene Kosten zu erstatten und für jeden angebrochenen Kalendertag eine Nutzungsentschädigung in Höhe des Tagesmietpreises zu zahlen. Das Zweirad sowie sämtliches vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Zubehör wie Akku, Ladegerät, Schlüssel, Schloss muss dem Vermieter in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden.


  10. Kontakt/ Vermietstationen/ Infos zum Vermieter

    Der Vermieter tobisRad, Inhaber Tobias Uecker
    USt.-IdNr.: DE272115491
    E-Mail: info@tobisRad.de

    ist Verantwortlich in den Geschäftsräumen

        • Badeweg 13,         23683 Scharbeutz,    Tel. 04503   702861     Ja.  bis Dez. /
                                                                                                            Nov. = Geschlossen    
        • Dünenweg 1 f,       23730  Pelzerhaken, Tel. 04561 7143727     Mä. bis Okt.

        • Trelleborgallee 2,  23570 Travemünde,   Tel. 04502 8805252   Mä.  bis Okt.

        • Am Hohen Ufer 4, 23775 Großenbrode,  Tel. 04367 9966384   Fe.   bis Okt.

       
        • Rabsacker 15 a,    23556 Lübeck,             Mietstation                ab 15.02.2022

     
          Öffnungszeiten sind immer Aktuell auf Google und den Eingangsbereichen zu finden.
          (Corona bedingt sind Abweichungen möglich)


            Alternative Streitbeilegung Gemäß Art.14 Abs.1 ODR-VO und § 36 VSBG

            Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter
            http://ec.europa.eu/comsumers/odr/ finden.
            Zur Teilnahme an einem Stilllegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle, sind wir nicht verpflichtet und
            nicht bereit.

            Nichtigkeit/Nebenabreden/Schriftform
            Die Nichtigkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der
            übrigen Bestimmungen nicht.
            Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Für Änderungen dieses Vertrages ist Schriftform vereinbart.     
            Die Schriftform kann auch nicht durch mündliche Vereinbarungen Abberufen werden.

            Gerichtsstand
             Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Lübeck